Ab dem 19.08.2024 müssen wir unsere Parcours 1 & 2 wegen umfangreicher Forstarbeiten bis auf weiteres schließen.
Der Bogenladen und der Online-Shop bleiben weiter geöffnet.
Euer Bogensportland - Pfeilgerade
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
PARCOURS 1
Nutzungsbedingungen Parcours 1
Bogensportland Pfeilgerade
Der Parcours Bogensportland Pfeilgerade dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für traditionelle Bogenschützen/Familien und ist in den Bereichen Sicherheit an die Satzung und Sportordnung des Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) gebunden.
Ablauf
Der Parcoursverlauf ist durch Schilder gekennzeichnet, die einen Rundweg mit 25 Stationen festlegen. Der markierte Rundweg des Parcours muss im Uhrzeigersinn begangen werden. Er darf nicht verlassen, abgekürzt, umgangen oder in Gegenrichtung begangen werden. Gekennzeichnete Pflöcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf unter allen Umständen nur auf die bereitgestellten Ziele unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtung geschossen werden. Das Schussfeld vor dem Ziel muss deutlich erkennbar frei sein. Erst dann darf der Pfeil auf den Bogen aufgelegt und eingenockt werden.
Die markierten Wege sind einzuhalten, um unnötige Flurschäden zu vermeiden.
Rücksichtnahme und Sicherheit
Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier jederzeit oberstes Gebot. Als Minimalabstand sind 2 Stationen zwischen zwei Gruppen einzuhalten.
Werden Pfeile neben oder hinter Zielen gesucht, sind diese zu sichern. Das bedeutet, ein Schütze bleibt sichtbar vor dem Ziel stehen, am Abschusspflock oder legt den eigenen Bogen, Rucksack, Jacke o.ä. deutlich sichtbar vor das Ziel oder an den Abschusspflock. So gesicherte Ziele dürfen nicht beschossen werden, da sich noch ein Schütze bei der Pfeilsuche befindet.
Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten, die sich im Umfeld des Parcoursgeländes aufhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass „Nichtbogenschützen“ unter Umständen euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder gefährdet fühlen. Aus diesem Grund bitten wir auch darum, keine Tarnkleidung zu tragen.
Müll, insbesondere Pfeilbruch, darf nicht im Gelände liegen bleiben. Bitte nehmt euren Müll wieder mit nach Hause, die Umwelt dankt es euch!
Gelände und Sicherheit
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Veranstalter, Pächter und Grundstückseigentümer keine Haftung.
Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcoursgelände befindlicher Lebewesen hat oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Menschen oder Tiere gerichtet werden.
Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über das Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist. Ausgezogen wird der Bogen immer nur auf das Ziel.
Nutzungsdauer
Der Parcours darf täglich ab einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang genutzt werden. Bitte die Öffnungszeiten am Aushang beachten.
Bei besonderen Veranstaltungen, welche das Paroursgelände betreffen (wie Waldarbeiten, Jagdveranstaltungen, Turnier, etc.) kann der Parcours ganztägig geschlossen werden. Entsprechende Hinweise werden im Vorfeld auf der Homepage und am Parcours-Eingang angekündigt.
Nutzung
Auf dem Parcours ist das Schießen von traditionellen Bögen, d.h. Selfbows, Recurve- und Langbögen unter Verwendung von Feld- und 3D-Spitzen erlaubt.
Ausnahme: Compound-Bögen und Armbrust sind verboten!
Zudem ist das Schießen von Blasrohren auf dem Parcours erlaubt.
Das Schießen unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (wie Rauchverbot bei Trockenheit etc.) sind einzuhalten.
Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu halten.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bei
Bogensportland Pfeilgerade,
Wildenbergen 1,
91189 Rohr
www.bogensportland-pfeilgerade.com
oder direkt vor Ort am Parcours an der Kasse.
Jeder Schütze verpflichtet sich, vor Begehen des Parcours das Anmeldeformular auszufüllen. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mit der Gebühr in einen Umschlag stecken und diesen dann in die Kasse werfen. Die Daten finden zu keinem anderen Zweck Verwendung. Die Parcoursgebühr ist gemäß der Preisliste vor dem Schießen zu entrichten.
Minderjährigen ist das Betreten des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Kinder und Jugendliche sind auf dem Anmeldeformular des volljährigen Begleiters einzutragen.
Parken
Es darf ausschließlich auf den ausgeschilderten Parkplätzen geparkt werden.
Haftpflicht
Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.
Wir haben die freundliche Unterstützung von Eigentümern, Jagdpächtern, Anwohnern, etc. um einen reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhaltet euch auf dem Parcours so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist. Weisungen des Betreibers und deren mit der Pflege beauftragten Personen ist unmittelbar und uneingeschränkt Folge zu leisten. Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingung kann einen sofortigen Verweis vom Parcours zur Folge haben.
Rüdiger Peters,
Parcours-Betreiber
Bogensportland Pfeilgerade,
Wildenbergen 1,
91189 Rohr
Stand: 01.09.2023
PARCOURS 2
Nutzungsbedingungen Parcours 2
Bogensportland Pfeilgerade
Der Parcours Bogensportland Pfeilgerade dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für traditionelle Bogenschützen/Familien und ist in den Bereichen Sicherheit an die Satzung und Sportordnung des Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) gebunden.
Ablauf
Der Parcoursverlauf ist durch Schilder gekennzeichnet, die einen Rundweg mit 14 Stationen festlegen. Der markierte Rundweg des Parcours muss im Uhrzeigersinn begangen werden. Er darf nicht verlassen, abgekürzt, umgangen oder in Gegenrichtung begangen werden. Gekennzeichnete Pflöcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf unter allen Umständen nur auf die bereitgestellten Ziele unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtung geschossen werden. Das Schussfeld vor dem Ziel muss deutlich erkennbar frei sein. Erst dann darf der Pfeil auf den Bogen aufgelegt und eingenockt werden.
Die markierten Wege sind einzuhalten, um unnötige Flurschäden zu vermeiden.
Rücksichtnahme und Sicherheit
Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier jederzeit oberstes Gebot. Als Minimalabstand sind 2 Stationen zwischen zwei Gruppen einzuhalten.
Werden Pfeile neben oder hinter Zielen gesucht, sind diese zu sichern. Das bedeutet, ein Schütze bleibt sichtbar vor dem Ziel stehen, am Pflock oder legt den eigenen Bogen, Rucksack, Jacke o.ä. deutlich sichtbar vor das Ziel oder am Pflock. So gesicherte Ziele dürfen nicht beschossen werden, da sich noch ein Schütze bei der Pfeilsuche befindet.
Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten, die sich im Umfeld des Parcoursgeländes aufhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass „Nichtbogenschützen“ unter Umständen euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder gefährdet fühlen. Aus diesem Grund bitten wir auch darum, keine Tarnkleidung zu tragen.
Müll, insbesondere Pfeilbruch, darf nicht im Gelände liegen bleiben. Bitte nehmt euren Müll wieder mit nach Hause, die Umwelt dankt es euch!
Gelände und Sicherheit
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Veranstalter, Pächter und Grundstückseigentümer keine Haftung.
Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcoursgelände befindlicher Lebewesen hat oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Menschen oder Tiere gerichtet werden.
Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über das Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist. Ausgezogen wird der Bogen immer auf das Ziel.
Nutzungsdauer
Der Parcours darf täglich ab einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang genutzt werden. Bitte die Öffnungszeiten am Aushang beachten.
Bei besonderen Veranstaltungen, welche das Paroursgelände betreffen (wie Waldarbeiten, Jagdveranstaltungen, Turnier, etc.) kann der Parcours ganztägig geschlossen werden. Entsprechende Hinweise werden im Vorfeld auf der Homepage angekündigt.
Nutzung
Auf dem Parcours ist das Schießen von traditionellen Bögen, d.h. Selfbows, Recurve- und Langbögen unter Verwendung von Feld- und 3D-Spitzen erlaubt.
Ausnahme: Compound-Bögen und Armbrust sind verboten!
Zudem ist das Schießen von Blasrohren auf dem Parcours erlaubt.
Das Schießen unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (wie Rauchverbot bei Trockenheit etc.) sind einzuhalten.
Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu halten.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt bei
Bogensportland Pfeilgerade,
Wildenbergen 1,
91189 Rohr
www.bogensportland-pfeilgerade.com
oder direkt vor Ort am Parcours an der Kasse.
Jeder Schütze verpflichtet sich, vor Begehen des Parcours das Anmeldeformular auszufüllen. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mit der Gebühr in einen Umschlag stecken und diesen dann in die Kasse werfen. Die Daten finden zu keinem anderen Zweck Verwendung. Die Parcoursgebühr ist gemäß der Preisliste vor dem Schießen zu entrichten.
Minderjährigen ist das Betreten des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Kinder und Jugendliche sind auf dem Anmeldeformular des volljährigen Begleiters einzutragen.
Parken
Es darf ausschließlich auf den ausgeschilderten Parkplätzen geparkt werden.
Haftpflicht
Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.
Wir haben die freundliche Unterstützung von Eigentümern, Jagdpächtern, Anwohnern, etc. um einen reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhaltet euch auf dem Parcours so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist. Weisungen des Betreibers und deren mit der Pflege beauftragten Personen ist unmittelbar und uneingeschränkt Folge zu leisten. Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingung kann einen sofortigen Verweis vom Parcours zur Folge haben.
Rüdiger Peters,
Parcoursbetreiber
Bogensportland Pfeilgerade,
Wildenbergen 1,
91189 Rohr
Stand: 01.09.2019